Allgemeine Geschäftsbedingungen, Immovium, Erfurt

  1. Mit Entgegennahme des Exposés, der Möglichkeit der Besichtigung der Immobilie, der Verhandlungsaufnahme und des Vertragsabschlusses werden unsere Geschäftsbedingungen akzeptiert. Das Objekt, ob schriftlich, telefonisch oder mündlich benannt ist nachgewiesen und mit Abschluss eines Kaufvertrages provisionspflichtig.
  2. Das Immobilienangebot ist unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Auslassung sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Empfänger des Exposés das angebotene Objekt selbst erwerben möchte. Es ist vertraulich und darf ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weiter gegeben werden. Die Zuwiderhandlung verpflichtet zur Zahlung der im Exposé ausgewiesenen, bzw. ortsüblichen Provision. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Eine bereits vorhandene Kenntnis des von uns angebotenen Objektes ist uns spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt des Exposés schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Erfolgt das nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger des Exposés den Kaufvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, die im Exposé aufgeführte Provision an uns zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.
  4. Wir dürfen sowohl für den Verkäufer als auch Käufer provisionspflichtig tätig werden.
  5. Wir arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unterrichten regelmäßig über den Stand unserer Bemühungen. Über die im Rahmen des Auftrages erlangten Kenntnisse bewahren wir Verschwiegenheit.
  6. Wir sind verpflichtet, alle Informationen und Mitteilungen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.
  7. Das im Exposé ausgewiesene Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis. Nach Beurkundung des Verkauf- Kaufgegenstandes ist unsere Leistung erbracht. Die vereinbarte ausgewiesene Provision ist zu zahlen.
  8. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Maklers vereinbart, sofern dies rechtlich zulässig ist.
  9. Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen in Ihrer Wirksamkeit unberührt.