- Welche Steuern können beim Verkauf einer Immobilie anfallen?
- Wie hoch können die Steuern beim Immobilienverkauf ausfallen?
- Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
- Wie werden Verluste aus einem Immobilienverkauf steuerlich behandelt?
- Welche Besonderheiten gibt es beim Grundstücksverkauf?
- Lohnt sich ein Immobilienverkauf trotz Steuer?
- Was ist überhaupt die Bemessungsgrundlage für eine Besteuerung?
- Welche Kosten kann man beim Immobilienverkauf von der Steuer absetzen?
Immobilienverkauf richtig steuern! 8 elementare Fragen rund um das Thema Steuern beim Immobilienverkauf
1. Welche Steuern können beim Verkauf einer Immobilie anfallen?
Unter Umständen betrachtet das Finanzamt ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus als Kapitalanlage. Der Verkaufszeitpunkt entscheidet, ob ggf. eine Spekulationssteuer anfällt.
Erben Sie eine Immobilie oder bekommen diese geschenkt, fällt möglicherweise eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, informieren Sie sich hier weiter.
Hinweis
2. Wie hoch können die Steuern beim Immobilienverkauf ausfallen?
Steuerfragen sind nicht pauschal zu beantworten: Es kommt u. a. auf den Verkaufspreis, die Anschaffungskosten, den Verkaufszeitpunkt und den persönlichen Steuersatz an.
Lassen Sie sich im Rahmen eines Immobilienverkaufs in jedem Fall steuerlich beraten. Dies gilt umso mehr, beim Verdacht auf gewerblichen Immobilienhandel (siehe Punkt 1).
3. Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Im Falle der Schenkungs-/Erbschaftssteuer gelten Freigrenzen, die vom Verwandtschaftsgrad zwischen den Beteiligten abhängen.
Diese sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) § 16 geregelt:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Höhe von 500.000 Euro
- Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder in Höhe von 400.000 Euro
- Enkel in Höhe von 200.000 Euro
- Alle übrigen Erben bzw. Beschenkten 20.000 Euro
Wie oben erwähnt: für Immobilien gilt eine Spekulationsfrist. Kaufen Sie ein Objekt und verkaufen selbiges innerhalb von zehn Jahren, fällt auf den erzielten Gewinn eine Spekulationssteuer gem. persönlichem Steuersatz an. Diese entfällt, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen. Dabei muss die Immobilie nicht einmal zwingend der Hauptwohnsitz sein. Auch bei einer hauptsächlich selbst genutzten Ferienwohnung geht der Staat von Eigennutzung aus.
Lassen Sie sich von einem kompetenten Steuerberater zu den Sparmöglichkeiten beraten. Prüfen Sie gemeinsam die Möglichkeit, anstatt die Immobilie an nahe Angehörige zu verschenken oder zu vererben sondern sie unter Wert an diese zu verkaufen.
4. Wie werden Verluste aus einem Immobilienverkauf steuerlich behandelt?
Ein solcher Verlust kann gemäß Einkommenssteuergesetz § 23 steuerlich allerdings nur geltend gemacht werden, wenn im selben Kalenderjahr Gewinne aus Immobiliengeschäften gemacht wurden, mit denen der Verlust verrechnet werden kann. Entscheidend dabei ist, dass es sich tatsächlich um Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen handelt.
5. Welche Besonderheiten gibt es beim Grundstücksverkauf?
6. Lohnt sich ein Immobilienverkauf trotz Steuer?
Aber zum Schluss ist immer die aktuelle individuelle Situation ausschlaggebend und entscheidet darüber, ob sich der Immobilienverkauf lohnt.
7. Was ist überhaupt die Bemessungsgrundlage für eine Besteuerung?
Ermitteln Sie schnell den Wert Ihrer Immobilie.
Mit unserem kostenlosen Immobilienrechner für Eigentümer können Sie ganz einfach selbst den markttypischen Wert Ihrer Immobilie ermitteln.
8. Welche Kosten kann man beim Immobilienverkauf von der Steuer absetzen?
- Maklerprovision: Die Provision für den Immobilienmakler ist steuerlich absetzbar, sofern sie für die Vermittlung des Verkaufs angefallen ist.
- Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar sind steuerlich absetzbar.
- Renovierungskosten: Renovierungskosten, die direkt im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallen sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Rechts- und Beratungskosten: Rechtsanwaltskosten und Kosten für steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Wichtig ist: Der Immobilienverkauf und die steuermindernden verkaufsgebundenen Kosten müssen im selben Veranlagungszeitraum stattfinden.
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Marko Herz
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