Energieausweis Erfurt online erstellen:
5 wichtige Informationen für Eigentümer, Verkäufer und Käufer einer Wohnimmobilie zum Thema Energieausweis
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ermöglicht es, den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu berechnen. Dadurch können Hausbesitzer, Verkäufer, Käufer oder Mieter die Energieeffizienz eines Gebäudes besser einschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen.
Der Energieausweis ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung der Energieeffizienz und zum Schutz des Klimas.
1. Ist ein Energieausweis Pflicht?
In Deutschland ist der Energieausweis seit 2009 Pflicht und muss bei jedem Verkauf, jeder Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie vorgelegt werden. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes und zeigt Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) an. Dadurch soll es Käufern und Mietern erleichtert werden, den Energiebedarf eines Gebäudes einzuschätzen und mögliche Einsparpotenziale zu erkennen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Energieausweispflicht, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Gebäuden, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, die genauen gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, um sicherzustellen, dass man alle Anforderungen erfüllt.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Verkauf, Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf und die energetische Qualität des Gebäudes.
Wenn ein Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegen kann oder will, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Verstoß unterschiedlich ausfallen, beträgt jedoch in der Regel einige hundert bis tausend Euro.
Es ist also empfehlenswert, sich rechtzeitig um einen Energieausweis zu kümmern, um unnötige Strafen zu vermeiden.
2. Erstellen Sie ihren rechtsgültigen Energieausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchsorientierten Energieausweis und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (auch Verbrauchsausweis genannt) basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Dazu werden die Verbrauchsdaten von Heizung, Warmwasser und ggf. Strom zusammengefasst und auf die Wohnfläche des Gebäudes bezogen. Aus diesen Daten wird dann der Energieverbrauchskennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a)) ermittelt. Dieser Kennwert gibt an, wie viel Energie im Durchschnitt pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche verbraucht wird.
Der bedarfsorientierte Energieausweis (auch Bedarfsausweis genannt) basiert hingegen auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs des Gebäudes. Dazu werden verschiedene Gebäudedaten wie z.B. Baujahr, Wärmedämmung, Fenster, Heizungssystem, etc. berücksichtigt und in eine Energiebedarfsrechnung einbezogen. Der berechnete Energiebedarf wird dann ebenfalls in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben.
Beide Arten von Energieausweisen dienen dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten und potenzielle Einsparpotenziale aufzuzeigen. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt allerdings oft genauere Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes, da er alle relevanten Gebäudedaten in die Berechnung mit einbezieht. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen gibt eher Auskunft über den tatsächlichen Verbrauch und kann daher von den individuellen Nutzungsverhalten abhängig sein.
Verbrauchsausweis
EUR 59,95
inkl. MwSt.Verbrauchsausweis gilt für:- Baujahr:
nach 1977 - Wohneinheiten:
5 oder mehr - Modernisierung:
mit Sanierung nach WSV - Modernisierungsempfehlungen:
nur eingeschränkt möglich - benötigte Daten:
3 Heizkostenabrechnungen von 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden
Bedarfsausweis
EUR 109,95
inkl. MwSt.Bedarfsausweis gilt für:- Baujahr:
vor 1978 oder Neubau - Wohneinheiten:
weniger als 5 - Modernisierung:
ohne Sanierung nach WSV - Modernisierungsempfehlungen:
möglich, inkl. Begutachtung Anlagentechnik und Bausubstanz - Benötigte Daten:
sämtliche Informationen zum energetischen Zustand
Ihre Vorteile beim Erstellen unseres Online-Energieausweises
- registriert beim Deutschen Institut für Bautechnik
- eindeutige Einordnung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie
- gültig 10 Jahre für alle Wohnhäuser- oder gewerblichen Gebäude
- sofort online verfügbar
3. Welche Unterlagen braucht man für einen Energieausweis?
Um einen Energieausweis für ein Gebäude erstellen zu können, sind in der Regel folgende Angaben erforderlich, die Sie aus verschiedenen Unterlagen entnehmen können:
- Daten zum Gebäude wie Grundriss, Abmessungen und allgemeine Informationen) aus (technischen) Zeichnungen und Bauplänen
- Angaben zur Heizleistung, zum Alter der Heizungsanlage, zu den Brennstoffen und zu den Heizkörpern aus den Heizungsunterlagen.
- Angaben zum Warmwasserverbrauch
- Angaben zur Lüftungsanlage (falls Lüftungsanlage existiert)
In manchen Fällen, insbesondere bei älteren Gebäuden, können auch ergänzende Informationen wie z.B. Messwerte zur Wärmeabgabe der Heizkörper oder weitere Angaben zur Gebäudehülle erforderlich sein.
Je nachdem, ob der Energieausweis durch einen Energieberater erstellt wird oder ob er online beantragt wird, können die genauen Anforderungen an die Unterlagen variieren. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die genauen Anforderungen für den gewünschten Energieausweis zu klären.
4. Wieviel kostet ein Energieausweis?
Wenn Sie einen Energieberater beauftragen, um den Energieausweis zu erstellen, sollten Sie mit Kosten von etwa 150 bis 400 Euro rechnen, je nach Art und Umfang der Erstellung. Die Kosten können auch von der Region und dem Erfahrungsniveau des Energieberaters abhängen.
Möchten Sie den Energieausweis online beantragen, können Sie dies einfach und unkompliziert über unseren Kooperationspartner erledigen. Folgen Sie dazu den Schritten weiter unten. Je nach Art des Ausweises fallen hierfür Kosten i. H. v. 59,95 Euro (Verbrauchsausweis) bzw. 109,95 Euro (Bedarfsausweis) an.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Energieausweis in der Regel nur eine begrenzte Gültigkeit hat, je nach Art des Energieausweises und des Gebäudes. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Energieausweis aktualisiert oder erneuert werden, um weiterhin gültig zu sein.
5. Empfehlung: Wann sollten Sie einen Energieberater konsultieren?
Ein Energieberater kann bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen helfen, indem er eine energetische Beratung durchführt. Er kann den Energiebedarf des Gebäudes berechnen und aufzeigen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sinnvoll sind. Hierzu kann der Energieberater eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen, die aufzeigt, wie viel Energie und Kosten durch die geplanten Maßnahmen eingespart werden können und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Kontakt
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