Aktuelle Grundsteuerreform: Ausfüllhilfe für Thüringer Grundstücksbesitzer
Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet der sogenannte Einheitswert. Dieser basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten.
Die Berechnung ist also durchaus reformbedürftig und dies erfordert Ihre Zuarbeit. Mit der Abgabe der Grundsteuererklärung tun sich viele Immobilieneigentümer jedoch schwer: Der Prozess wird als kompliziert und aufwändig wahrgenommen.
In unserer Ausfüllhilfe erfahren Sie, welche Wege Ihnen hierfür offen stehen. Welche Daten für die Erklärung erforderlich sind und wo Sie diese finden. Sie bekommen wertvolle Informationen zum Bodenrichtwert und erfahren, wo dieser einsehbar ist.
Wieso eine Grundsteuerreform?
36 Millionen Grundstücke müssen im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Grundlage hierfür ist Ihre “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes”. Maßgeblich ist der Besitz am 1. Januar 2022. Auch wenn Sie zum Beispiel Ihr Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung am 31. März 2022 verkauft haben, sind Sie trotzdem zuständig. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das Alt- und Neubesitzer über die Grundsteuererklärung reden.
Als Grundstücksbesitzer haben Sie i. d. R. ein Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten. Aber auch wenn nicht: die öffentliche Bekanntmachung genügt. Sie müssen die Erklärung abgeben.
Unsere Ausfüllhilfe
Mit der Abgabe der Grundsteuererklärung tun sich viele Immobilieneigentümer schwer: Der Prozess wird als schwierig und herausfordernd wahrgenommen und führt vielfach zu Verwirrung.
Unsere Ausfüllhilfe löst diese Verwirrung auf und erklärt den gesamten Prozess. Kritische Stellen sind hervorgehoben und werden besonders akribisch erklärt. Die Ausfüllhilfe ist gut lesbar und nicht unnötig lang.
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Marko Herz
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